Sturmschaden am Dach: was zahlt die Versicherung?

Sturmschaden am Dach: was zahlt die Versicherung?

Welche Police greift, was Sie sofort tun sollten und wie Sie dokumentieren, damit die Regulierung läuft.

Welche Versicherung überhaupt zuständig ist

Für Schäden am Gebäude selbst, also an Deckung, Unterkonstruktion, Dachfenstern und Rinnen, ist die Wohngebäudeversicherung die zuständige Police. Sie deckt in ihren Grundbausteinen üblicherweise Sturm und Hagel ab.

Für Ihr Mobiliar, das durch eindringendes Wasser beschädigt wurde, ist die Hausratversicherung zuständig. Beide Versicherer wollen den Schaden gemeldet bekommen, wenn beides betroffen ist.

Ob ein Sturm als versichertes Ereignis gilt, hängt in den meisten Bedingungswerken an einer Mindestwindstärke. Die konkrete Schwelle und die Definition stehen in Ihren Versicherungsbedingungen, nicht in einem Ratgeber. Lesen Sie diese Passage nach, bevor Sie mit dem Versicherer telefonieren.

Die ersten Stunden entscheiden

Nach der Meldung greift Ihre Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht größer wird. Eine Notsicherung durch einen Fachbetrieb gehört dazu und ist in der Regel mitversichert.

Wichtig ist die Reihenfolge. Melden Sie den Schaden, bevor Sie eine endgültige Reparatur beauftragen. Notsicherungen dürfen Sie sofort veranlassen, sie sind Teil der Schadenminderung. Für die eigentliche Instandsetzung warten viele Versicherer eine Freigabe ab.

Dokumentation, die trägt

Der häufigste Grund für Verzögerungen ist eine dünne Dokumentation. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Richtungen, bevor jemand etwas verändert. Fotografieren Sie auch die Innenseite, wenn Wasser eingetreten ist, sowie beschädigtes Mobiliar.

Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Unwetters. Die amtlichen Wetterdaten für Ihren Ort sind später der Beleg dafür, dass ein Sturmereignis vorlag. Heben Sie alle Rechnungen auf, auch die für Planen und Material der Notsicherung.

Ein Meisterbetrieb kann Ihnen eine Schadensdokumentation erstellen, in der Ursache und Umfang fachlich beschrieben sind. Das ist oft der Unterschied zwischen einer schnellen Regulierung und einer langen Korrespondenz.

Wenn Verschleiß im Spiel ist

Versicherer regulieren das Sturmereignis, nicht die Alterung. Wenn beim Aufnehmen der beschädigten Ziegel eine ohnehin brüchige Unterspannbahn zum Vorschein kommt, gehört deren Erneuerung meist nicht zum Sturmschaden. Ein sauberes Angebot trennt beide Anteile.

Das ist kein Nachteil, sondern schützt Sie. Ein Betrieb, der alles pauschal als Sturmschaden deklariert, bringt Sie in eine unangenehme Lage, wenn der Versicherer nachfragt.

Anbieter an der Haustür

Nach großflächigen Unwettern sind Kolonnen unterwegs, die von Haus zu Haus fahren. Typisch ist das Muster: sofort verfügbar, mündlicher Preis, hohe Anzahlung, Druck zur Sofortentscheidung. Seriöse Betriebe arbeiten anders. Sie geben ein schriftliches Angebot, nennen ihre Firmenanschrift und lassen Ihnen Zeit.

Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Stand des Artikels: Juli 2026.

Was Sie sammeln sollten

Diese Unterlagen fragt fast jeder Versicherer ab. Wer sie vollständig hat, spart sich zwei Wochen Rückfragen.

  • Fotos des Schadens vor jeder Veränderung, außen und innen
  • Datum und Uhrzeit des Unwetters
  • Schadennummer aus der Meldung beim Versicherer
  • Rechnungen der Notsicherung, auch für Material
  • Schriftliches Angebot des Betriebs mit einzelnen Positionen
  • Fachliche Schadensdokumentation, wenn der Betrieb sie anbietet
Zur Sturmschaden-Seite

Häufige Fragen zur Regulierung

Notsicherungen ja, die gehören zur Schadenminderung. Mit der endgültigen Reparatur warten Sie besser, bis der Versicherer den Schaden aufgenommen oder freigegeben hat. Sonst fehlt später der Nachweis über den ursprünglichen Umfang.

Auch kleine Schäden sollten Sie melden, wenn eine Undichtigkeit entstanden ist. Ob sich die Meldung wegen der Selbstbeteiligung lohnt, ist eine zweite Frage, die Sie anhand der Angebotssumme entscheiden können.

Reguliert wird der Schaden, den das Ereignis verursacht hat. Eine komplette Erneuerung wird in der Regel nur dann übernommen, wenn eine Teilreparatur technisch nicht möglich ist. Verschleiß bleibt außen vor.

Kosten für zumutbare Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung sind in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise mitversichert. Melden Sie den Schaden, bewahren Sie die Rechnungen auf und fragen Sie im Telefonat konkret nach.

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben. Häufig geht es um die Frage, ob ein Sturmereignis vorlag oder ob Verschleiß die Ursache war. Eine fachliche Stellungnahme des Betriebs und die amtlichen Wetterdaten sind dann Ihre Argumente.

Ein Meisterbetrieb sichert, dokumentiert und legt ein Angebot mit einzelnen Positionen vor.