Welche Versicherung überhaupt zuständig ist
Für Schäden am Gebäude selbst, also an Deckung, Unterkonstruktion, Dachfenstern und Rinnen, ist die Wohngebäudeversicherung die zuständige Police. Sie deckt in ihren Grundbausteinen üblicherweise Sturm und Hagel ab.
Für Ihr Mobiliar, das durch eindringendes Wasser beschädigt wurde, ist die Hausratversicherung zuständig. Beide Versicherer wollen den Schaden gemeldet bekommen, wenn beides betroffen ist.
Ob ein Sturm als versichertes Ereignis gilt, hängt in den meisten Bedingungswerken an einer Mindestwindstärke. Die konkrete Schwelle und die Definition stehen in Ihren Versicherungsbedingungen, nicht in einem Ratgeber. Lesen Sie diese Passage nach, bevor Sie mit dem Versicherer telefonieren.
Die ersten Stunden entscheiden
Nach der Meldung greift Ihre Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht größer wird. Eine Notsicherung durch einen Fachbetrieb gehört dazu und ist in der Regel mitversichert.
Wichtig ist die Reihenfolge. Melden Sie den Schaden, bevor Sie eine endgültige Reparatur beauftragen. Notsicherungen dürfen Sie sofort veranlassen, sie sind Teil der Schadenminderung. Für die eigentliche Instandsetzung warten viele Versicherer eine Freigabe ab.
Dokumentation, die trägt
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist eine dünne Dokumentation. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Richtungen, bevor jemand etwas verändert. Fotografieren Sie auch die Innenseite, wenn Wasser eingetreten ist, sowie beschädigtes Mobiliar.
Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Unwetters. Die amtlichen Wetterdaten für Ihren Ort sind später der Beleg dafür, dass ein Sturmereignis vorlag. Heben Sie alle Rechnungen auf, auch die für Planen und Material der Notsicherung.
Ein Meisterbetrieb kann Ihnen eine Schadensdokumentation erstellen, in der Ursache und Umfang fachlich beschrieben sind. Das ist oft der Unterschied zwischen einer schnellen Regulierung und einer langen Korrespondenz.
Wenn Verschleiß im Spiel ist
Versicherer regulieren das Sturmereignis, nicht die Alterung. Wenn beim Aufnehmen der beschädigten Ziegel eine ohnehin brüchige Unterspannbahn zum Vorschein kommt, gehört deren Erneuerung meist nicht zum Sturmschaden. Ein sauberes Angebot trennt beide Anteile.
Das ist kein Nachteil, sondern schützt Sie. Ein Betrieb, der alles pauschal als Sturmschaden deklariert, bringt Sie in eine unangenehme Lage, wenn der Versicherer nachfragt.
Anbieter an der Haustür
Nach großflächigen Unwettern sind Kolonnen unterwegs, die von Haus zu Haus fahren. Typisch ist das Muster: sofort verfügbar, mündlicher Preis, hohe Anzahlung, Druck zur Sofortentscheidung. Seriöse Betriebe arbeiten anders. Sie geben ein schriftliches Angebot, nennen ihre Firmenanschrift und lassen Ihnen Zeit.
Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Stand des Artikels: Juli 2026.