Von der Anfrage bis zur Gewährleistung

Von der Anfrage bis zur Gewährleistung

Fünf Schritte, und an welcher Stelle davon wir aus dem Weg gehen.

Schritt 1: Ihre Anfrage

Sie füllen das Formular aus. Gefragt sind Objekttyp, gewünschte Maßnahme, Dachform, ungefähre Fläche, Zeitraum und Postleitzahl. Wenn Sie eine der Angaben nicht kennen, lassen Sie sie offen oder wählen Sie den Punkt, der besagt, dass Sie es nicht wissen. Das ist kein Problem und kein Nachteil.

Wichtig ist die Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, und ein grober Zeitraum. Daran erkennt der Betrieb, ob er Sie in die laufende Woche einplanen muss oder in den Herbst.

Schritt 2: Zuordnung im Portal

Wir gleichen Postleitzahl und Maßnahme mit den Partnerbetrieben ab. Ihre Angaben gehen an einen Betrieb, nicht an fünf gleichzeitig. Bevor Sie absenden, weisen wir im Formular darauf hin, dass die Daten weitergegeben werden. Ohne diese Einwilligung geht nichts raus.

Schritt 3: Vor-Ort-Termin

Der Betrieb meldet sich und vereinbart einen Termin. Auf dem Dach oder vom Gerüst aus wird aufgemessen und geprüft, in welchem Zustand Lattung, Unterspannbahn und Anschlüsse sind. Häufig stellt sich hier heraus, dass der Umfang ein anderer ist als anfangs gedacht, in beide Richtungen.

Schritt 4: Angebot und Entscheidung

Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit einzelnen Positionen. Nehmen Sie sich die Zeit, es zu lesen. Bis zu Ihrer Unterschrift ist nichts entschieden, und der Betrieb, den wir vermittelt haben, hat keinen Anspruch auf den Auftrag.

Wollen Sie eine Förderung nutzen, muss der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Danach ist es zu spät.

Schritt 5: Ausführung und Gewährleistung

Gerüst, Ausführung, Abnahme. Der Werkvertrag besteht zwischen Ihnen und dem Betrieb, damit liegen Gewährleistung und Haftung dort. Bewahren Sie Angebot, Auftrag und Abnahmeprotokoll auf. Für Nacharbeiten wenden Sie sich direkt an den Betrieb.

Was wir machen und was nicht

Diese Trennung ist der Kern des Modells. Sie steht hier, weil sie sich auf Ihre Rechte auswirkt.

Wir sind Vermittler. Wir bauen kein Dach, stellen kein Gerüst und geben keine Gewährleistung auf handwerkliche Arbeit. Wofür wir geradestehen, ist die Auswahl: dass die Anfrage an einen Meisterbetrieb geht und dass Sie ein Angebot bekommen, bevor jemand anfängt.

  • Wir nehmen die Anfrage auf und ordnen sie zu
  • Wir geben sie an einen Dachdecker-Meisterbetrieb weiter
  • Den Werkvertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb
  • Gewährleistung und Haftung liegen beim ausführenden Betrieb
  • Wir kalkulieren nicht und geben keine Preiszusagen

Fragen zum Ablauf

Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, ebenso das Angebot. Verpflichtend wird es erst mit Ihrer Auftragserteilung an den Betrieb.

Dann erteilen Sie keinen Auftrag. Sagen Sie uns kurz Bescheid, dann prüfen wir, ob ein anderer Partnerbetrieb Ihren Umkreis abdeckt.

Eine Reparatur ist oft an einem Tag erledigt. Eine komplette Neueindeckung mit Gerüst liegt bei einem Einfamilienhaus meist im Bereich einer bis zwei Wochen, abhängig von Größe, Wetter und Umfang der Vorarbeiten. Den belastbaren Zeitplan nennt Ihnen der Betrieb nach der Besichtigung.

In der Regel nicht durchgehend. Für Aufmaß, Abstimmungen zu Details und für die Abnahme sollten Sie erreichbar sein. Das klären Sie direkt mit dem Betrieb.

Vor der Auftragsvergabe. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist außerdem die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten nötig. Details stehen im Ratgeber-Artikel zur Dachdämmung.

Sechs Angaben genügen, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können.